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Flohmarkt

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11. Dezember 2024
GK 2
15. Januar 2025
ZK 1

 

Förderschulzweig Sprachheilklassen an der Grundschule Bockhorster Weg    

Für Kinder aus der Stadt und dem Landkreis Stade, die einen hohen Bedarf an Sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache aufweisen, gibt es die Möglichkeit der Beschulung in einer Sprachheilklasse der GS Bockhorster Weg.

Die Schülerinnen und Schüler, die nach einem Überprüfungsverfahren an unserer Schule aufgenommen werden, zeigen zumeist erhebliche Verzögerungen oder Störungen auf mehreren oder allen sprachlichen Ebenen sowie in verschiedenen anderen Entwicklungsbereichen.

Das Lern- und Leistungsverhalten und die Ausprägung des einzelnen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs der Kinder sind sehr heterogen. Die meisten Kinder benötigen deutlich längere Zeit bei wesentlich intensiverer Förderung zum Erreichen der Lehrgangsziele im Schriftspracherwerb und in Mathematik als Kinder ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus ist eine ständige intensive sprachliche Förderung notwendig. In den Sprachheilklassen wird nach den Rahmenrichtlinien der Grundschule unterrichtet. Die Kinder sollen nach zwei Jahren Sprachheilklasse erfolgreich in der Regelschule mitarbeiten können.

Zumeist wiederholen die Kinder an der Stammgrundschule das zweite Schuljahr, ohne dass ihnen dieses auf ihre Schulbesuchszeit angerechnet wird. Je nach individuellem Leistungsstand können Schüler in Ausnahmefällen auch direkt im dritten Schuljahr weiterarbeiten.

Die Anzahl der Schüler und Schülerinnen in den Sprachheilklassen richtet sich nach dem Klassenbildungserlass der Förderschule. Die Klasse wird nach einem Partnerklassenmodell unterrichtet. D. h. die Kinder werden in vielen Fächern mit den Kindern einer Regelschulklasse gemeinsam unterrichtet und vollständig in das Schulleben der GS Bockhorster Weg integriert.

Wie kommt ein Kind in die Sprachheilklasse?
Um eine Beschulung in der Sprachheilklasse zu ermöglichen, leitet die Schulleitung der zuständigen Stammgrundschule das Verfahren zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ein (bis Ende Januar). Das Gutachten wird auf Grund einer genauen Diagnose von einer Förderschullehrkraft angefertigt.

Nach der Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Bereich Sprache durch die Landesschulbehörde können Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind inklusiv an der zuständigen Grundschule beschulen lassen oder es für die Sprachheilklasse an der GS Bockhorster Weg anmelden.

 

pdf logo Hier gibt es die Informationen zum Förderschulzweig der Sprachheilklassen an der Grundschule Bockhorster Weg

 

pdf logo Hier gibt es das genauere Konzept der Sprachheilklassen.